N i e d e r s c h r i f t

 

über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 06. März 2001, um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Schalthaus in Wattenbek.

Anwesend:

Bürgermeister Bernd Voß als Vorsitzender

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Harald Christiansen

GV Herr Reinhard Zolldan

GV Herr Günter von Seidlitz

GV’in Frau Anna Weißenberg

GV Herr Dr. Norbert Bruhn-Lobin

GV Herr Volker Techow

GV Herr Uwe Bräse

GV Herr Thomas Vehling

GV Herr Lothar Gutsche

GV Herr Sönke Schröder

GV´in Frau Birgit Kollmus

GV Herr Dieter Reger

GV´in Frau Monika Lentfer

Es fehlt entschuldigt:

GV´in Frau Gabriele Voß

Gäste:

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm-Land

8 Wattenbeker Bürger

Presse

Protokollführerin:

Frau Wulf

Bürgermeister Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.35 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Bürgermeister Voß bittet um Änderung der Tagesordnung.

TOP 8 muss heißen: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wattenbek.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Änderung der Tagesordnung.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die gesamte Tagesordnung mit der genannten Änderung einschließlich des TOP 14 in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Tagesordnung:

1. Niederschrift über die Sitzung am 12. Dezember 2000

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Einwohnerfragestunde

4. Anfragen

5. Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2000

und 2001

6. Bericht über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe

über den Außenbereich des Bauhofes

7. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Träger

öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der

Gemeinde Wattenbek

8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der

Gemeinde Wattenbek

9. 1. Änderung des Vertrages zur Nutzung und Unterhaltung des Sportheimes;
hier: Pauschaler Zuschuss für die Bewirtschaftung und Unterhaltung

an den TSV Wattenbek

10. Auftragsvergabe für die Sanierung des A-Sportplatzes

11. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über Verkehrsangelegenheiten auf den Kreisstraßen K 8 und K 71

12. Widmung von Straßen und Wegen im Gebiet des B-Planes Nr. 10 und des Heisterbusch

13. Räucherkate – Bericht und Auftragsvergabe für den weiteren Ausbau bzw. für die Innenausstattung

in nichtöffentlicher Sitzung:

14. Grundstücksangelegenheiten (Schalthaus/Schleswag, Gemeinde Bordesholm –

Weg Nienröden/Wanderweg Diekredder-Aalredder)

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 12. Dezember 2000

Herr Bräse bittet um eine Ergänzung: Seite 183, TOP 6, Anfragen: neuer Punkt c) Herr Bräse teilt mit, dass ihm von den Stadtwerken Neumünster zwei Flaschen Spirituosen, ein Kalender und andere Kleinigkeiten als Weihnachtsgeschenk überreicht wurde und bittet die GV um Zustimmung, die Geschenke annehmen zu dürfen. Die Gemeindevertretung erteilt Zustimmung.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Sitzungsniederschrift vom 12.12.2000 mit der genannten Ergänzung.

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

a) Am 09.02.2001 fand die Jahreshauptversammlung unserer Feuerwehr statt. Die Wehr bedankt sich für die Unterstützung durch die Gemeinde. Um Ihnen einen Einblick in die Aktivitäten der Wehr zu geben, füge ich dem Protokoll den Jahresbericht 2000 als Anlage bei (Anlage 1).

b) Bei dem Gesprächskreis Energie der Schleswag am 19.02.2001 in Hohenwestedt wurde bekannt gegeben, dass der Wechsel unseres Bereiches von der Schleswag zu den Stadtwerken Neumünster zum 01.07.2001 erfolgen soll.

c) Am 02.03.2001 fand die Abnahme des Bauhofgebäudes statt. Abgesehen von kleineren Restarbeiten ist das Gebäude fertig. Die beteiligten Firmen Schmalfuß, Horn und Elektro Thode haben sehr gute Arbeit geleistet. Zur Zeit wird noch an den Außenanlagen von der Firma Hass + Vehling gearbeitet.

d) Für den Neubau unserer Grundschule fand am 05.03.2001 die Submission der einzelnen Gewerke statt. Am 27.03.2001 wird voraussichtlich der Bauausschuss und der Vorstand des Schulverbandes tagen. Die Schulverbandsversammlung wird am 05.04.2001 die Aufträge vergeben. Da die Submissionsergebnisse am 14.03.2001 geprüft sein werden, halte ich diesen Zeitplan für zu spät. Um ein bis zwei Wochen Zeit zu gewinnen, sollte die Auftragsvergabe vorgezogen werden. Herr Techow sichert zu bezüglich des Termins nochmals Rücksprache mit Herrn Baasch zu halten.

e) Am 24.02.2001 fand im Kinder- und Jugendzentrum die Neuwahl des Jugendrates statt. Herr Föh teilt mit, dass ca. 15 Jugendliche anwesend waren sowie Herr Zolldan, Herr Bräse, Herr Puck und Herr Föh. 11 Jugendliche im Alter von 9 bis 16 Jahren haben sich bereit erklärt, im Jugendrat mitzuarbeiten. Es werden regelmäßige Sitzungen stattfinden, um die Jugendlichen stärker zu begleiten. Die erste Sitzung wird voraussichtlich im März 2001 stattfinden.

TOP 3: Einwohnerfragestunde

a) Herr Volker Weber, Saalskamp 6, teilt mit, dass er aus der Zeitung erfahren hat, dass das Grundstück Fa. Henning Dierk zum Verkauf angeboten wurde und befürchtet weitere oder noch stärkere Belastungen, falls dort ein neuer Gewerbebetrieb eröffnet wird oder ein größeres Haus gebaut werden soll. Herr Weber fragt an, ob das dort bestehende Mischgebiet umgewidmet werden kann und bittet die Gemeinde, diesbezüglich zu beraten, so dass sich die Belastungen für die direkten Anlieger zumindest nicht noch ausweiten. Herr Voß teilt mit, dass die Gemeinde von den Verkaufsverhandlungen keine Kenntnis erhält. Die Gemeinde wird erst im Rahmen des Vorkaufsrechtes über den Verkauf informiert. Herr Lembrecht teilt mit, dass der neue Erwerber sich vorab informieren muss, welche Möglichkeiten für diesen Bereich bestehen. Hierfür ist die Baunutzungsverordnung von 1998 zugrunde zu legen. Diese Vorgaben sind deutlich strenger als die, die bei der Fa. Dierk vor Jahrzehnten angesetzt wurden.

 

b) Herr Heidemann fragt an bezüglich der Beschilderung des Radweges Bahnhofstraße/Brügger Chaussee. Fährt man aus Richtung Bordesholm kommend auf der rechten Seite Richtung Wattenbek, ist der Bereich Wilhelm-Stabe-Straße rot gepflastert. In diesem Bereich befindet sich ein grünes Hinweisschild (Radweg). Der Radweg endet jedoch hinter dem Einfahrtsbereich Wilhelm-Stabe-Straße, so dass die Radfahrer auf die gegenüberliegende Seite wechseln müssen. Die Beschilderung ist irreführend. Ferner sollte ein Schild für die Autofahrer aufgestellt werden „Achtung kreuzende Radfahrer". Herr Voß teilt mit, dass es sich bei dem grünen Schild um ein Hinweisschild des Fremdenverkehrsvereins Mittelholstein handelt. Herr Voß sichert eine Überprüfung zu.

TOP 4: Anfragen

a) Herr Schröder verweist auf die Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.2000 bezüglich des Geschwindigkeitsmeßsystems. Es wurde mitgeteilt, dass dieses am 18.09.2000 bestellt wurde. Herr Schröder geht davon aus, dass dieses bereits geliefert wurde und fragt an, aus welchen Gründen das Messgerät noch nicht eingesetzt wird. Herr Voß teilt mit, dass für die Datenverarbeitung zunächst eine Einweisung der Firma erfolgen muss. Herr Schröder bemerkt, dass diese umgehend erfolgen sollte.

b) Herr Techow teilt für die CDU-Fraktion mit, dass Herr Lothar Gutsche stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU und gleichberechtigt mit Herrn Thomas Vehling ist.

c) Herr Föh bemängelt die Art und Weise und das Verfahren der Benennung von Mitgliedern für den Schulleiterwahlausschuss in der Schulverbandsversammlung am 18.12.2000. Herr Schröder schließt sich dem an und missbilligt das abgelaufene Verfahren ebenfalls und hätte sich gewünscht, dass mehr Wattenbeker Vertreter in dem Gremium vertreten sind.

TOP 5: Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2000 und 2001

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlagen.

Haushaltsjahr 2000

Bürgermeister Voß teilt mit, dass die 4 Positionen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 2000,-- DM durch Mehreinnahmen bzw. Erstattungen gedeckt sind. Die Gemeindevertretung nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 2000,-- DM zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den überplanmäßigen Ausgaben über 2.000,-- DM zuzustimmen.

 

Haushaltsjahr 2001

Zu der Haushaltsstelle 561.5000 teilt Bürgermeister Voß mit, dass durch die Reparatur der Tische und Stühle des Sportheimes eine Neuanschaffung vorerst vermieden werden konnte. Die Gemeindevertretung nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 2.000,-- DM zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den außerplanmäßigen Ausgaben über 2.000,-- DM zuzustimmen.

TOP 6: Bericht über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe über den Außenbereich des Bauhofes

Herr Vehling verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass, um Zeit und Geld zu sparen (20 % Nachlass wegen Lückenfüllung bei der Baufirma), der Auftrag in einer Eilentscheidung vergeben wurde und gibt dies zur Kenntnis. Die Auftragssumme beläuft sich auf 39.892,40 DM einschl. Mehrwertsteuer.

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

Herr Vehling nimmt wieder an der Sitzung teil.

Bürgermeister Voß teilt Herrn Vehling die Bekanntgabe der Eilentscheidung mit.

TOP 7: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattenbek

Herr Techow verlässt wegen Befangenheit den Raum.

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlagen und teilt mit, dass eine Beratung im Bau- und Planungsausschuss am 15.02.2001 stattgefunden hat. Die Ergänzungen und Änderungen aus der Sitzung sind in die Vorlage eingearbeitet worden. Bürgermeister Voß erläutert die ausgehängte Planzeichnung und schlägt vor, die Planzeichnung rechts der Dorfstraße zu begradigen. Herr Kühne bemerkt, dass beim jetzigen Planungsstand die Planzeichnung so belassen werden sollte. Bürgermeister Voß teilt mit, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.11.2000 beschlossen wurde, über die Stellungnahme der Landesplanung und des Kreises Rendsburg-Eckernförde erst nach dem Behördengespräch zu beraten und zu beschließen. Dies war auch der Beschlussvorschlag des Bau- und Planungsausschusses am 26.10.2000. Das Gespräch hat am 12.12.2000 stattgefunden. Der Vermerk liegt vor.

 

1. Stellungnahme des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 13.10.2000

a) Ausweisung eines Gewerbegebietes

Die Untere Naturschutzbehörde äußert erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung des Gewerbegebietes.

Stellungnahme der Gemeinde:

Über das Gewerbegebiet wurde eingehend am 12.12.2000 diskutiert und beraten. Das in dem beigefügten Vermerk dargestellte Ergebnis wurde einvernehmlich erzielt. Ein Festhalten an der bisherigen Planung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und würde von den übergeordneten Behörden nicht genehmigt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, auf die zeichnerische Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten. Im Erläuterungsbericht wird am Bau der Umgehungsstraße aus den aufgeführten Gründen festgehalten.

b) Bauliche Entwicklung am südlichen Dorfbeginn

Auch dieses Thema ist eingehend mit den Behördenvertretern diskutiert und erörtert worden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Bebauung beidseitig des Buchwalder Weges wird bis einschließlich des Hausgrundstückes Wulff erfolgen. Eine bandartige Entwicklung, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung widerspricht, wird damit verhindert. Die Bebauung an der Dorfstraße wird so, wie im anliegenden Plan dargestellt, erfolgen und eine geordnete großflächigere Bebauung vorbereiten.

2. Stellungnahme des Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 16.10.2000

a) Entwicklung im Süden und Osten des Dorfes Wattenbek

Gegen die Darstellung geplanter Dorfgebiete entlang der Dorfstraße und der Straße nach Groß Buchwald werden grundsätzliche Bedenken angemeldet. Die vorgesehene bandartige Siedlungserweiterung entspricht in diesem Umfang nicht der dörflichen Bebauungsstruktur. Somit entsteht eine Zersiedelung mit erhöhtem Ver- und Entsorgungsaufwand. Eine Bebauung entlang der Dorfstraße lässt sich anhand der historischen Siedlungsstruktur nachvollziehen. Allerdings sollte diese bandartige Struktur nicht (wesentlich) weiterentwickelt werden. Vielmehr sollte nach dem Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung Baulücken geschlossen und insgesamt eine zurückhaltende Entwicklung angestrebt werden.

 

Stellungnahme der Gemeinde:

In dem Behördengespräch am 12.12.2000 wurde eingehend über diese Wohnbauentwicklung diskutiert. Das in dem beigefügten Vermerk dargestellte Ergebnis wurde einvernehmlich erzielt. Von Seiten der Landesplanung und des Kreisbauamtes wurde signalisiert, dass bei entsprechender Einarbeitung dieser Ergebnisse in den F-Plan einer Genehmigung nichts im Wege stünde.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Bebauung beidseitig des Buchwalder Weges wird bis einschließlich des Hausgrundstückes Wulff erfolgen. Eine bandartige Entwicklung, die einer geordneten städtebaulichen Entwicklung widerspricht, wird damit verhindert. Die Bebauung einer Dorfstraße wird so, wie in der anliegenden Planzeichnung dargestellt, erfolgen und eine geordnete großflächigere Bebauung vorbereiten.

b) Gewerbliche Entwicklung

Die Landesplanung hat grundsätzliche Bedenken gegen die Ausweisung eines Gewerbegebietes entlang der Straße nach Groß Buchwald geäußert mit dem Hinweis, insbesondere auf die Ziffern 7.1 und 7.2 Absatz 5 des Landesraumordnungsplanes. Nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung sollte eine gewerbliche Entwicklung (in dieser Größenordnung von ca. 9 ha) nur in Anbindung an zentrale Orte erfolgen, um die Koppelung von bedarfsgerechten Wohnungsangebot und Arbeitsplatzpotential gewährleisten zu können. Die bestehenden grundsätzlichen Bedenken werden weiter aufrecht erhalten.

Stellungnahme der Gemeinde:

Auch die gewerbliche Entwicklung war ein grundlegendes Thema in dem Behördengespräch am 12.12.2000. Dabei hat insbesondere die Gemeinde Wattenbek darauf hingewiesen, aus welchen Gründen für sie die Darstellung des Gewerbegebietes wichtig ist. Die Behördenvertreter der Landesplanung, des Kreisbauamtes und der Unteren Naturschutzbehörde haben betont, dass eine Realisierung in dieser Art nicht möglich ist.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, auf die zeichnerische Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten. Im Erläuterungsbericht wird am Bau der Umgehungsstraße aus den aufgeführten Gründen festgehalten.

3. Stellungnahme der Gemeinde Groß Buchwald vom 08.11.2000

Die Gemeinde Groß Buchwald meldet Bedenken gegen das geplante Gewerbegebiet an.

Stellungnahme der Gemeinde:

Auf Grund des im Behördengespräch erarbeiteten Ergebnisses wird auf die zeichnerische Darstellung des Gewerbegebietes verzichtet. Die Bedenken der Gemeinde Groß Buchwald können damit ausgeräumt werden.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, auf die zeichnerische Darstellung des Gewerbegebietes zu verzichten. Im Erläuterungsbericht wird am Bau der Umgehungsstraße aus den aufgeführten Gründen jedoch weiterhin festgehalten.

TOP 8: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Wattenbek

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Eine Beratung hat in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 15.02.2001 stattgefunden. Die Ergänzungen wurden eingearbeitet.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Entwurf des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet und des Erläuterungsberichtes mit folgenden Änderungen (die teilweise die Gemeindevertretung bereits beschlossen hat):

a) Die Bebauung beidseitig des Buchwalder Weges wird bis einschließlich des Hausgrundstückes Wulff erfolgen, wie in der beigefügten Planzeichnung dargestellt.

b) Die Bebauung an der Dorfstraße wird so, wie in der anliegenden Planzeichnung dargestellt, erfolgen.

c) Auf die zeichnerische Darstellung des Gewerbegebietes südlich des Buchwalder Weges wird verzichtet. Im Erläuterungsbericht wird am Bau der Umgehungsstraße aus den aufgeführten Gründen festgehalten.

d) Die Waldflächen im Süden (Wattenbeker Gehölz) sind private Waldflächen. Dies wird im Erläuterungsbericht korrigiert.

e) Die ehemalige Erdgasleitung, die jetzt in das Eigentum der Schleswag übergegangen ist, wird nachrichtlich in die Planzeichnung aufgenommen.

f) Die Anbauverbotszone entlang der L 49 wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.

g) Die Anbauverbotszonen an den Kreisstraßen werden ebenfalls nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen.

h) Der Hinweis zum Begriff „Abfallentsorgung" wird im Erläuterungsbericht geändert.

i) Die Grabhügelreste werden, wie vom Archäologischen Landesamt gefordert, übernommen und nummeriert.

j) Im Hinblick auf den Abwasserzweckverband Bordesholmer Land wird Punkt 1.9.2 des Erläuterungsberichtes ergänzt und korrigiert.

 

k) In Bezug auf den Siedlungsumfang wird die interkommunale Zusammenarbeit weiterhin praktiziert.

Der Entwurf des Planes und des Erläuterungsberichtes ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Gemeindevertreter Volker Techow.

Herr Techow nimmt wieder an der Sitzung teil.

Bürgermeister Voß gibt Herrn Techow die Beschlüsse zu TOP 7 und zu TOP 8 bekannt.

TOP 9: 1. Änderung des Vertrages zur Nutzung und Unterhaltung des Sportheimes;

hier: Pauschaler Zuschuss für die Bewirtschaftung und Unterhaltung

an den TSV Wattenbek

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und erläutert den Sachverhalt. Am 10.01.2001 haben Herr Föh, Herr Vehling und Bürgermeister Voß ein Gespräch mit dem Vorstand des TSV Wattenbek geführt. Bei diesem Gespräch konnte der Sachverhalt aufgeklärt werden. Die Vorlage des Amtes, die zur Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung am 10.10.2000 vorlag, war unvollständig. Sie enthielt jeweils nur die Grundsumme der einzelnen Jahre. Der Hauptgrund für die Pauschalierung des Betrages, die vielen Einzelbelege, waren in der Aufstellung nicht berücksichtigt. Nach Einvernehmen mit dem TSV Wattenbek und Beratungen im Ausschuss für Kultur, Jugend und Sport am 20.02.2001 und im Haupt- und Finanzausschuss am 22.02.2001 wird ein Pauschalzuschuss in Höhe von 15.000,-- DM statt 13.000,-- DM vorgeschlagen. Herr Kühne fragt an bezüglich der Reparatur der Tische und Stühle im Vereinsheim des TSV Wattenbek und ob die Reparatur gemäß Vertrag rechtzeitig angezeigt wurde. Bürgermeister Voß teilt mit, dass die Reparatur die Gemeinde zahlt, da diese Maßnahme in den Bereich Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen fällt. Die Reparatur wurde nicht rechtzeitig angezeigt. Herr Kühne bemerkt, dass der TSV Wattenbek darauf hinzuweisen ist, dass solche Reparaturen gemäß Vertrag rechtzeitig anzuzeigen sind.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.10.2000 wird aufgehoben. Ab dem Jahr 2001 erhält der TSV Wattenbek eine Pauschale als jährlichen Zuschuss von der Gemeinde Wattenbek, mit dem alle finanziellen Kosten für die Bewirtschaftung und Unterhaltung für das Sportheim des TSV abgedeckt sind. Dieser Zuschuss beträgt im laufenden Jahr 15.000,-- DM. Eine jährliche gesonderte Kostenabrechnung entfällt zukünftig.

Der bestehende Vertrag zwischen dem TSV Wattenbek und der Gemeinde ist entsprechend im § 5 (Kosten) zu ändern bzw. zu ergänzen. Hierzu wird ein 1. Nachtrag erlassen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zum Vertrag zwischen der Gemeinde Wattenbek und dem TSV Wattenbek in der vorgelegten Form.

TOP 10: Auftragsvergabe für die Sanierung des A-Sportplatzes

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlagen. Eine Beratung hat in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2001 stattgefunden. Für die Renovation des A-Sportplatzes liegen zwei Angebote vor:

Firma A 15.562,56 DM brutto,

Firma B 17.427,84 DM brutto.

Beide Anbieter haben schon in der Gemeinde gearbeitet und sind zuverlässig.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Firma A den Auftrag zur Renovation des A-Sportplatzes zum Angebotspreis von 15.562,56 DM brutto zu erteilen. Die terminliche Ausführung der Arbeiten in der Sommerpause ist mit dem Vorsitzenden des TSV Wattenbek, Herrn Lippke, abzustimmen.

 

Um 20.45 Uhr unterbricht Herr Bürgermeister Voß die Sitzung zu einer Pause.

Um 21.00 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

TOP 11: Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über Verkehrsangelegenheiten auf den Kreisstraße K 8 und K 71

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2001 stattgefunden hat. Es wurden folgende Änderungen zur Vereinbarung vorgenommen:

§ 4 Absatz 1 Satz 1:

Die Gemeinde verpflichtet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Wattenbek gelegene Teil ...

§ 6 ... auf der Straßenkreuzung L 49 / K 15 ...

Ferner sollte der Vereinbarung eine genauere Karte beigefügt werden.

Die Übernahme hört vor dem Kreisverkehr auf. Der westliche Teil ist bis zur Kreuzung zu verlängern.

 

Bürgermeister Voß bittet um eine Änderung in § 4 Absatz 1 2. Satz.

Es muss heißen: Die Gemeinde verpflichtet sich, nach der Übernahme die laufende Unterhaltung ...

Herr Lembrecht teilt mit, dass bereits eine mündliche Zusage von Herrn Blunck, Kreis Rendsburg-Eckernförde, vorliegt, dass der Vereinbarung in dieser Form zugestimmt werden wird.

Herr Vehling fragt an, wann die Verschleißdecke vom Kreis erneuert wird und verweist auf das zu erstellende Zustandskataster der Leitungen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde über den Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen auf der Kreisstraße 8 sowie die Übernahme einer Teilstrecke der K 71 in der vorgelegten Fassung mit den genannten Änderungen und Ergänzungen.

TOP 12: Widmung von Straßen und Wegen im Gebiet des B-Planes Nr. 10 und des Heisterbusch

a) B-Plan 10 (Blumenviertel)

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Herr Bräse bemerkt, dass sich das Flurstück 74/39 im Lilienweg und die Straße Tulpenweg ab Haus Nr. 12 nicht im Eigentum der Gemeinde befindet und daher nicht mitgewidmet werden kann. Findet keine Widmung statt, handelt es sich um keine öffentliche Straße. Daher können auch für die genannten Bereiche keine Erschließungskosten gefordert werden. Herr Bräse verweist insbesondere auf die Haftungsfragen und spricht die Straßen- und Schneeräumung an. Bürgermeister Voß teilt mit, dass den Anliegern im Tulpenweg die Straßenfläche zu je 1/16 gehört. Es muss unter allen Anliegern Einigkeit erzielt werden, die Straße der Gemeinde zu übergeben. Diese Einigkeit konnte bisher nicht erzielt werden. Herr Lembrecht teilt mit, dass den Anliegern aus der Straße Pflichten entstehen. Herr von Seidlitz schlägt vor, die Anlieger diesbezüglich nochmals anzuschreiben, da einigen Anliegern evtl. nicht bekannt ist, dass sie Teileigentümer der Straße sind.

Bürgermeister Voß bittet um eine Änderung:

Flurstück 47/19 Lilienweg – die Gelbmarkierung auf der Karte ist auf die Straßenfläche zu reduzieren.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, folgende Flurstücke der Flur 1 Gemarkung Wattenbek gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr zu widmen:

63/123 und 63/124, 63/73, 63/70, teilweise 63/66 lt. Lageplan, 63/64, teilweise 63/126 lt. Lageplan, teilweise 63/71 lt. Lageplan, 66/41, teilweise 65/42 lt. Lageplan, teilweise 74/19 lt. Lageplan auf Straßenfläche reduzieren, 74/20, 74/8, 63/68.

b) Heisterbusch

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, das Flurstück 9/234 der Flur 2 Gemarkung Wattenbek gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

TOP 13: Räucherkate – Bericht und Auftragsvergabe für den weiteren Ausbau bzw. für die Innenausstattung

Herr Bräse teilt mit, dass die Arbeiten im Sanitärbereich und die Malerarbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Ferner ist die Räucherkate noch mit Möbeln auszustatten sowie Mobiliar für den Küchenbereich anzuschaffen. Es liegt eine Spende eines Wattenbeker Einwohners für die Möblierung in Höhe von 10.000,-- DM vor. Herr Bräse schlägt vor, ein kleines Gremium zu bilden, um das Mobiliar auszusuchen. Die Arbeiten liegen im finanziellen Rahmen. Es sind rund 155.000,-- DM an Spenden eingegangen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig als Gremium Herrn Föh und Frau Kollmus.

Herr Föh schlägt eine Begehung der Räucherkate vor.

Bezüglich der Auftragsvergabe verweist Bürgermeister Voß auf die Vorlagen.

a) Sanitärinstallation

Bürgermeister Voß teilt mit, dass drei Angebote vorliegen.

Firma A 6.600,90 DM brutto

Firma B 7.748,22 DM brutto

Firma C 6. 457,49 DM brutto

Nach Prüfung der Angebote durch den Architekten schlägt der Architekt vor, der Firma C den Auftrag zum Angebotspreis von 6.457,49 DM brutto zu erteilen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Firma C den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten gemäß vorliegendem Angebot zu einem Preis in Höhe von 6.457,49 DM brutto zu erteilen.

b) Renovierungsanstrich an den Holzpaneelen und den Deckenhölzern

Es liegen zwei Angebote vor:

Firma A 8.039,23 DM brutto

Firma B mit Nebenangeboten 9.100,-- DM bis 13.500,-- DM netto.

Nach Prüfung der Angebote durch den Architekten schlägt der Architekt vor, der Firma A den Auftrag zum Angebotspreis von 8.039,23 DM brutto zu erteilen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, der Firma A den Auftrag zur Ausführung der Arbeiten zum Angebotspreis von 8.039,23 DM brutto gemäß vorliegendem Angebot zu erteilen.

 

Bürgermeister Voß teilt mit, dass noch die Reparatur des Reetdaches ansteht sowie die Installation der Heizungsanlage. Bezüglich der Heizungsanlage teilt Herr Bräse mit, dass die Installation vorhanden ist, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Heizkörper angebracht werden sollen. Eine spätere Nachrüstung ist jederzeit möglich.

Herr Kühne fragt an bezüglich des Pachtvertrages für das Bauerncafé. Herr Bräse teilt mit, dass der Kulturkreis e.V. bereit wäre, das Bauerncafé als Pächter zu betreiben. Bürgermeister Voß erläutert das Verfahren für eine mögliche Erteilung für eine Erlaubnis eines Bauerncafés in der Räucherkate Wattenbek (Anlage 2). Herr Schröder gibt zu bedenken, dass zunächst in einem kleineren Kreis die weitere Nutzung der Räucherkate beraten werden sollte. Bürgermeister Voß verweist auf den Fachausschuss. Herr Föh teilt mit, dass zunächst der Ortstermin mit den Fachbehörden durchgeführt werden sollte.

Herr Bräse bittet das Amt, den Ortstermin mit den Fachbehörden abzustimmen.

Zur Beratung des nachfolgenden Tagesordnungspunktes schließt Bürgermeister Voß die Öffentlichkeit aus.

 

Bürgermeister Voß stellt die Öffentlichkeit wieder her.

Beschlüsse werden nicht bekannt gegeben.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Voß die Sitzung um

22.10 Uhr.

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Bürgermeister Protokollführerin