N i e d e r s c h r i f t

 

über die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wattenbek am Dienstag, dem 18. Juni 2002, um 19.30 Uhr im Gemeinde­zentrum Schalt­haus in Wattenbek.

Anwesend:

Bürgermeister Bernd Voß als Vorsitzender

Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:

GV Herr Jürgen Kühne

GV Herr Torsten Föh

GV Herr Harald Christiansen

GV Herr Reinhard Zolldan

GV Herr Günter von Seidlitz

GV Herr Dr. Norbert Bruhn-Lobin

GV Herr Thomas Vehling

GV Herr Uwe Bräse

GV Herr Sönke Schröder

GV Herr Dieter Reger

GV´in Frau Monika Lentfer – ab 20.30 Uhr

GV´in Frau Birgit Kollmus – ab 19.55 Uhr

 

Es fehlen entschuldigt:

GV’in Frau Gabriele Voß

GV’in Frau Anna Weißenberg

GV Herr Volker Techow

GV Herr Lothar Gutsche

 

Gäste:

Herr Lembrecht, Amt Bordesholm-Land

5 Wattenbeker Einwohner

Presse

 

Protokollführerin:

Frau Harrs

 

Bürgermeister Voß begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 19.40 Uhr.

Er stellt die form- und fristgerechte Ladung und die Beschlussfähigkeit der Gemeinde­vertretung fest.

Bürgermeister Voß stellt fest, dass die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 17 (Übertragung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Nr. 5 3. Änderung der Gemeinde Wattenbek für das Gebiet „Saalskamp“, für den Teilbereich I: östlich der Schulstraße und westlich des Jakob-Hinrichs-Weges (Haus Nr. 2, 4 und 6), für den Teilbereich II: westlich des Spielplatzes am Saalskamp (Haus Nr. 7 und 9), für den Teilbereich III: südlich des Holunderweges und östlich des Saalskampes (Haus-Nr. 36, 46, 48, 54, 56, 58 und 60) auf den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wattenbek)

noch nicht möglich ist, da für eine Erweiterung 12 Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich sind. Die Erweiterung der Tagesordnung wird zu gegebener Zeit aufgeru­fen. Bürgermeister Voß bittet um eine redaktionelle Änderung zu TOP 14. Statt Mannschaftswagen muss es heißen: eines Mehrzweckfahrzeuges.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Tagesordnung zu den Punkten 1-16 in der vorgelegten Fassung.

 

Tagesordnung:

  1. Niederschrift über die Sitzung am 12. März 2002

  2. Mitteilungen des Bürgermeisters

  3. Einwohnerfragestunde

  4. Anfragen

  5. Benennung des Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokales zur Bundestags­wahl am 22.09.2002

  6. Feststellung der Jahresrechnung 2001

  7. Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2002

  8. 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2002 einschl. Stellenplan

  9. Renovierung B-Sportplatz
- Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters -

10. Anlage einer 60 m-Laufbahn mit Sprunggrube/Aufnahme alter Sprunggrube und Anlaufbahn A-Sportplatz - Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters -

11. Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

12. Neufassung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte

13. Raumbedarf für die Kindertagesstätte

14. Auftragsvergabe für die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wattenbek

15. Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe für die Verkehrsberuhigung Schulstr./ Dorfstr. und Reesdorfer Weg

16. Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe für die Erweiterung bzw. Sanie­rung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wattenbek

17. Übertragung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Nr. 5 3. Änderung der Gemeinde Wattenbek für das Gebiet „Saalskamp“

für den Teilbereich I: östlich der Schulstraße und westlich des Jakob-Hinrichs-Weges (Haus Nr. 2, 4 und 6)

für den Teilbereich II: westlich des Spielplatzes am Saalskamp (Haus Nr. 7 und 9)

für den Teilbereich III: südlich des Holunderweges und östlich des Saalskampes (Haus-Nr. 36, 46, 48, 54, 56, 58 und 60)

auf den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wattenbek

 

(Die Erweiterung der Tagesordnung erfolgte vor TOP 5).

 

TOP 1: Niederschrift über die Sitzung am 12. März 2002

 

Einwendungen gegen die Niederschrift werden nicht erhoben. Somit gilt diese als genehmigt.

 

TOP 2: Mitteilungen des Bürgermeisters

 

a)    Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 13.05.2002 auch den am 12.03.2002 beschlossenen Teilbereich des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattenbek genehmigt. Damit ist der neue Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet genehmigt.

b)    Für den An- und Umbau des Schalthauses ist vom Kreis Rendsburg-Eckern­förde mit Schreiben vom 23.05.2002 die Baugenehmigung gemäß § 75 LBO erteilt worden. Es wurden keine Bedingungen gefordert.

       Auflagen:

1. Die Satzung der Gemeinde Wattenbek über den Bebauungsplan Nr. 6 ist zu beachten.

2.  Vor Baubeginn ist der verantwortliche Bauleiter gem. § 64 LBO schriftlich zu benennen.

Ich habe die Baugenehmigung noch am Tag des Eingangs am 29.05.2002 an unser Architektenbüro weitergeleitet. Dort wird zur Zeit die Ausschreibung der Gewerke erarbeitet.

c)    Wegen der hohen Kosten der Wärmeversorgung im B-Plan 5 Saalskamp hat es am 11.06.2002 ein erstes Vorgespräch bei der Energieagentur der Investitions­bank, Kiel, gegeben. An diesem Gespräch haben Herr Einmannsberger von der Energieagentur, Herr Feldt von der Investitionsbank, gleichzeitig Bürger aus dem B-Plan-Gebiet, Herr Lembrecht und ich teilgenommen. Es soll noch vor den Ferien ein Gespräch mit der Energieagentur, der Schleswag, der SWN, der BGM, Bürgermeister und Vertretern der Kunden der SWN stattfinden. Der Gesprächs­vermerk vom 11.06.2002 und das Schreiben der Investitionsbank vom 13.06.2002 sind in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

d)    Am 13.06.2002 fand im Saalskamp/Jakob-Hinrichs-Weg eine weitere Teilab­nahme der fertiggestellten Straßen statt. Bei sämtlichen Übergängen Asphalt zur Pflasterung wurden mehrere Reihen Pflastersteine durch das Walzen beschä­digt, ebenso die Pflasterung an einem Kontrollschacht. Die Pflasterung muss aus­gewechselt werden. Bei dieser Gelegenheit habe ich durch Ortsbesichtigung noch einmal auf folgende Punkte hingewiesen:

          Anlegung des Parkstreifens auf der linken Seite im Eingangsbereich des Neuen Kamps

          Pflasterung des ganzen Verbindungsweges Jakob-Hinrichs-Weg bis Neuer Kamp

          Anpassung des Fußweges hinter Haus-Nr. 57 Jakob-Hinrichs-Weg zum Neuen Kamp durch rollstuhlgerechte Steigung

Die Ausführung dieser Arbeiten wurde zugesagt. Die Restbepflanzung des Kin­derspielplatzes soll im Herbst erfolgen.

e)    Mit Schreiben vom 11.06.2002 an Herrn Rathje hat das Umweltamt des Kreises zu dem Antrag zur Errichtung einer Seilbahnanlage am Wanderweg hinter dem Jakob-Hinrichs-Weg das Einvernehmen versagt. Das Schreiben ist in der Anlage beigefügt (Anlage 2).

f)    Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses fand am 07.06.2002 ein erstes Planungsgespräch mit dem Architekten, der Feuerwehr und der Gemeinde statt. Durch geänderte Sicherheitsbestimmungen für Fahrzeughallen sowie den Wunsch des Nachbarn auf Grenzbebauung wird der Architekt bis zu nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 04.07.2002 einen ersten Entwurf vorlegen, der folgendes berücksichtigt:

       Fahrzeughalle, Raum für Atemschutzgeräte, Kleiderkammer mit angrenzendem Duschraum, Verwaltungsraum, Einbeziehung und Renovierung des ehemaligen Trafohauses als Lagerraum.

g)    Herr Dr. Bruhn-Lobin teilt aus dem Zweckverband mit, dass sich dieser auf der nächsten Sitzung mit der Privatisierung beschäftigen wird.

Die Sanierung des Regen- und Schmutzwasserkanals in der Brügger Chaussee wird in den nächsten Wochen erfolgen.

 

TOP 3: Einwohnerfragestunde

 

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

TOP 4: Anfragen

 

Herr Bräse weist auf die Niederschrift über die Teileinwohnerversammlung des B-Plan 5-Gebietes hin bezüglich der Wärmeversorgung in diesem Gebiet und bemängelt, dass eine Teileinwohnerversammlung hätte bekannt gemacht werden müssen. Bürgermeister Voß teilt mit, dass der Begriff Teileinwohnerversammlung fehlerhaft ist. Es hat sich um keine Teileinwohnerversammlung gehandelt.

 

Da die Gemeindevertretung jetzt für eine Erweiterung der Tagesordnung beschluss­fähig ist, bittet Bürgermeister Voß um Erweiterung der Tagesordnung.

Neuer TOP 17:

Übertragung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Nr. 5 3. Änderung der Gemeinde Wattenbek für das Gebiet „Saalskamp“

für den Teilbereich I: östlich der Schulstraße und westlich des Jakob-Hinrichs-Weges (Haus Nr. 2, 4 und 6)

für den Teilbereich II: westlich des Spielplatzes am Saalskamp (Haus Nr. 7 und 9)

für den Teilbereich III: südlich des Holunderweges und östlich des Saalskampes (Haus-Nr. 36, 46, 48, 54, 56, 58 und 60)

auf den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wattenbek

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 17.

 

TOP 5: Benennung des Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokales zur Bundestagswahl am 22.09.2002

 

Herr Kühne für die SPD-Fraktion und Herr Vehling für die CDU-Fraktion schlagen folgenden Wahlvorstand vor:

 

Wahlvorsteher:                                 Bernd Voß

stellv. Wahlvorsteher:                       Uwe Bräse

Schriftführer:                                 Anna Weißenberg

stellv. Schriftführer:                        Frank Sachau

Beisitzer:                                         Günter von Seidlitz

                                                       Jürgen Kühne

                                                       Sönke Schröder

                                                       Volker Techow

stellv. Beisitzer:                               Reinhard Zolldan

                                                       Harald Christiansen  

                                                       Volker Ehlers

                                                       Lothar Gutsche

                                                       Andrea Winneg

 

Wahllokal:                               Gemeindezentrum Schalthaus

Entschädigung:                         8 x 1 Sitzungsgeld

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Vorschläge einstimmig an.

 

TOP 6: Feststellung der Jahresrechnung 2001

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung am 13.03.2002 getagt hat. Bürgermeister Voß beanstandet, dass die Niederschrift nicht lt. Geschäftsordnung und Gemeindeordnung bis zum 13.04.2002 versandt wurde. Es wird um zukünftige Beachtung gebeten.

Bürgermeister Voß bittet um folgende Änderung:

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle 464.4350                Betrag:  638,92 DM (Überschreitung 38,92 DM)

Haushaltsstelle 815.4350                Betrag:  958,38 DM (Überschreitung 58,38 DM)

sind bereits erledigt durch Bericht in der Gemeindevertretung vom 12.03.2002.

Die letzte Seite ist wie folgt zu berichtigen:

Somit im Verwaltungshaushalt zu berichten:     366,76 DM.

 

Herr Vehling berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung in der Amtsverwaltung. Es ergaben sich keine Beanstandungen.

 

Die Gemeindevertretung stimmt den zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 4.768,38 DM im Verwaltungshaushalt einstimmig zu.

Die Gemeindevertretung nimmt die Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis und stimmt dieser einstimmig zu.

 

TOP 7: Bericht und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2002

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Der letzte Eintrag auf der Liste bis 1.000,-- € (Haushaltsstelle 630/164.9500 Überschreitungsbetrag 1.333,03 €) ist in die Liste über 1.000,-- € zu übertragen. Der zu genehmigende Überschreitungsbetrag beträgt somit 7.845,77 €. Herr Bräse bemerkt, dass in der Liste bis 1.000,-- € die Zeilen 4 und die vorletzte Zeile hinsichtlich der Deckung zu ändern sind. Statt DR muss es heißen RL.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis

1.000,-- € zur Kenntnis.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 1.000,-- € zuzustimmen.

 

TOP 8: 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan 2002 einschließlich Stellenplan

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2002 stattgefunden hat.

Herr Vehling trägt die Erläuterungen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2002 für den Vermögenshaushalt vor.

Bürgermeister Voß teilt mit, dass der Stellenplan für die Einrichtung einer 5. Gruppe angepasst wurde. Die Spielgruppe existiert ab 01.08.02 nicht mehr. Die Stunden wurden gestrichen. Die Stellen 11 und 12 im Stellenplan wurden neu eingerichtet. Bei einer Stelle Sozialpädagogische Assistentin wurde die Stundenzahl von 20 auf 25 angehoben. Es ist jedoch erforderlich den Stellenplan im 2. Nachtrag nochmals zu berichtigen und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Herr Bräse bittet, den § 4 der Nachtragssatzung der Ursprungsfassung anzugleichen hinsichtlich der Verpflich­tungsermächtigungen.

Herr Kühne bittet um eine Änderung auf Seite 2 der Erläuterungen.

1. Pos.: es muss heißen ...Kosten für die Einrichtung (Möbel, Garderobe, Tisch) für die Räucherkate.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlass der 1. Nachtragshaushalts­satzung 2002 und des Haushaltsplanes einschl. des Stellenplanes in der vorgelegten Fassung mit den genannten Änderungen.

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes werden nicht geändert. Sie betragen wie bisher 2.666.000,-- €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden von bisher

303.000,-- € auf nunmehr 524.500,-- € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert. Er beträgt wie bisher 0 €.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. Er beträgt wie bisher 0 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird wie bisher auf 266.600,-- € festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert. Sie betragen wie bisher

für die Grundsteuer A  260 %,

für die Grundsteuer B  260 % und

für die Gewerbesteuer 310 %.

 

Die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aus­gaben und Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO bis zu einer Höhe von 1.000,-- € im Einzelfall bleibt bestehen. Die Genehmigung der GV gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

TOP 9: Renovierungsarbeiten B-Sportplatz

- Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters –

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass das Angebot erst am 09.04.2002 eingegangen ist. Wegen der Dringlichkeit der Arbeiten in den Sommer­ferien habe ich nach Rücksprache mit dem Fachausschussvorsitzenden und den beiden Fraktionsvorsitzenden die Eilentscheidung getroffen. Mit Schreiben vom 06.05.2002 wurde der Auftrag zu einem Angebotspreis von brutto 10.906,32 €  für die Renovie­rungsarbeiten des B-Sportplatzes erteilt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

TOP 10: Anlage einer 60 m-Laufbahn mit Sprunggrube / Aufnahme alter Sprunggrube und Anlaufbahn A-Sportplatz – Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters –

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Gemäß Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport am 04.06.2002 wurde die Laufbahn auf 80 Meter verlängert. Um Kosten zu sparen und wegen der terminlichen Absprache hat der Schulverband die Gemeinde gebeten, die Renovierung des B-Sportplatzes und diesen Auftrag aus einer Hand zu vergeben. Wegen der Dringlichkeit der Arbeiten in den Sommerferien wurde nach Rücksprache mit dem Fachausschussvorsitzenden und den beiden Fraktionsvorsitzenden die Eilentscheidung getroffen.

Am 06.05.2002 wurde der Auftrag zu einem Angebotspreis von brutto 21.806,84 € für die Anlage einer 60 m-Laufbahn mit Sprunggrube / Aufnahme alter Sprunggrube und Anlaufbahn auf dem A-Sportplatz erteilt. Am 05.06.2002 wurde ein Zusatzauftrag für die Verlängerung der Laufbahn auf 80 Meter erteilt . Die Zusatzsumme beträgt 3.264,24 € brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 25.071,08 €.

 

Am 15.06.2002 hat das Sponsorenfest stattgefunden. Die Spenden vor dem Fest belie­fen sich auf eine Summe von 21.200,-- €, davon 7.500,-- € durch den Schulverband.

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

TOP 11: Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass Beratungen in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2002 und 06.06.2002 stattgefunden haben. Der Beirat der Kindertagesstätte hat sich zuletzt am 17.06.2002 damit befasst. Herr Vehling teilt mit, dass der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen hat, den Fachausschuss zu bitten, die Sozialstaffel zu überarbeiten und ein höheres Familieneinkommen festzulegen.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Gebühr für den Besuch der Betreuten Grundschule Wattenbek ab dem 01.08.2002 um 15 % zu erhöhen. Ferner wird die Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Wattenbek über die Benutzung der Betreuten Grundschule und die Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß vorliegendem Entwurf erlassen.

 

TOP 12: Neufassung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2002 stattgefunden hat. Der Beitrat der Kindertagesstätte hat sich zuletzt am 17.06.2002 damit befasst. Herr Vehling teilt mit, dass beschlossen wurde, dem Fachausschuss zu bitten, die Sozial­staffel für die Spielgruppe anzugleichen, analog der Erhebung von Benutzungsgebühren für die Betreute Grundschule. Herr Lembrecht teilt mit, dass den Eltern ein Informationsblatt bezüglich der Änderungen und Anträge zugesandt wurden. Es sind 12 Anträge zurückgesandt worden. Von den 12 Anträgen sind 3, die die Ermäßigungen voraussichtlich in Anspruch nehmen können. Eine Überprüfung hat jedoch noch nicht stattgefunden.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlass der Neufassung der Gebührensatzung der Gemeinde Wattenbek für die Kindertagesstätte gemäß vorliegendem Entwurf.

 

TOP 13: Raumbedarf für die Kindertagesstätte

 

Herr Christiansen erläutert umfassend die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 11.06.2002. Es wurden von Seiten der Eltern ein neues Konzept beraten sowie zwei verschiedene Modelle entwickelt (Anlage 3).

Bürgermeister Voß teilt folgendes mit:

Bei dem jährlichen Abstimmungsgespräch der Kindertagesstättenleiterin und dem Bürgermeister für die Belegung der KiTa im neuen Kindergartenjahr 2002/2003 am 17.04.2002 wurde festgestellt, dass 38 Kinder aus Wattenbek für vormittags angemeldet waren, aber nur 16 freie Plätze in den Vormittagsgruppen zur Verfügung standen.

 

Es wurde vereinbart, dass wegen der Eile Frau Eyler alle Anmeldungen telefonisch abfragen sollte, um Kinder für die Spielgruppe, die Nachmittagsgruppe oder spätere Aufnahme zu gewinnen. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten der Unterbringungen untersucht, wie

Ø     Spielgruppe plus 4 Gruppen à 24 Kinder,

Ø     Belegung des Gymnastikraumes,

Ø     Belegung im Kinder- und Jugendzentrum,

Ø     Anmietung eines Containers,

Ø     Waldkindergartengruppe,

Ø     freier Raum in der Grundschule.

Da die Belegungen des Gymnastikraumes, des Kinder- und Jugendzentrums, die Anmietung eines Containers und Waldkindergarten aus den verschiedensten Gruppen ausschieden, blieb nur die Belegung in der Grundschule bzw. das Abfrageergebnis bei den Eltern hinsichtlich Spiel- oder Nachmittagsgruppe. Am gleichen Tage wurde ein Gespräch mit der Schulleitung der Grundschule geführt. Frau Büssow sagte ihre Hilfe zu und bot die ehemalige Küche, den Kiosk und die Nebenräume im Altbau der Schule an. Die Räumlichkeiten wurden durch den Bürgermeister und Frau Eyler besichtigt und für gut geeignet befunden. Mit Frau Büssow wurde dann vereinbart, dass sie zunächst in ihren Gremien die Zustimmung einholt, bevor Kindertagesstätte und Gemeinde in die öffentlichen Beratungen gehen.

 

Die telefonische Umfrage bei den Neuanmeldungen durch Frau Eyler war bis auf 3 Abgänge negativ, so dass 19 Kinder und der im Laufe des Jahres ihren gesetzlichen Anspruch wahrnehmenden Kinder untergebracht werden müssen. Am 27.05.2002 hat die Schulleitung die Lehrerkonferenz unterrichtet.

 

Gemäß Vorlagen haben am 24.05. und 30.05.2002 die Abstimmungsgespräche bei zwei Ortsterminen mit Schule, KiTa-Leitung, Kreisjugendamt, Kreisbauamt, dem Brandschutzbeauftragten des Kreises, Schulverband, Amtsverwaltung und Bürger­meister stattgefunden.

 

Am 06.06.2002 hat sich der Haupt- und Finanzausschuss erstmalig öffentlich mit dem Thema befasst. Beratungen haben ebenfalls am 11.06.2002 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales und am 17.06.2002 in der Kindertagesstättenbeiratssitzung stattgefunden.

Herr Christiansen teilt mit, dass in der Kindertagesstättenbeiratssitzung der Beschluss gefasst wurde, einen Arbeitskreis zu bilden, in dem Details geklärt werden. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus den Elternvertretern, je zwei Vertreter aus jeder Gruppe und den Kindergartenbeiratsmitgliedern.

 

Bürgermeister Voß erläutert die notwendigen baulichen Maßnahmen, die bei der Ortsbesichtigung am 30.05.2002 festgestellt wurden:

Ø     Einbau bzw. Verlegung der sanitären Anlagen in den Innenbereich,

Ø     Einbau einer Fluchttür,

Ø     Ersatz der vorhandenen Tür vom Eingangsbereich zum Flur durch eine Rauchschutz­tür,

Ø     Installation von Brandschutzmeldern,

Ø     Einzäunung oder Eingrenzung mit einer Hecke des Außenbereiches (Richtung Lehrerwohnhaus).

Maßnahmen gemäß KiTa-Konzept:

Ø     Deckendämmschutz im Flur, Gruppen und Nebenräumen, um den Lärm zu reduzie­ren,

Ø     Abstimmung der Malerarbeiten mit der Kindertagesstätte (farbliche Abgrenzung zu den Klassenräumen),

Ø     Ausstattung durch die KiTa.

Kostenschätzung von Herrn Böse, Schulverband:

     23.900,-- € ohne Dämmung,

ca.  1.300,-- € für die Versiegelung des Parketts,

      1.500,-- € für Unvorhergesehenes.

 

Bürgermeister Voß macht folgenden Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die baulichen Aufträge in Verbindung mit dem Schulverband zu vergeben. Die Kindertagesstättenleitung wird beauftragt, den Ein­richtungsbedarf für Innen und Außen zu beschaffen. Den in der Höhe noch nicht ermittelten überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt. Sie werden im 2. Nachtragshaushaltsplan 2002 veranschlagt.

 

Der Vorschlag wird durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen.

Um 21.30 Uhr unterbricht Bürgermeister Voß die Sitzung zu einer Pause.

Um 21.40 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt.

 

TOP 14: Auftragsvergabe für die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Wattenbek

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage. Die Freiwillige Feuerwehr schlägt den Fahrzeugtyp Mercedes Benz Sprinter Kombi und feuerwehrtechnische Ausrüstung der Firma Ziegler vor. Die Zusatzausrüstung ist von der Feuerwehr nochmals überarbeitet worden. Dies führte zu einer Senkung des Gesamtpreises um 3.000,-- €, die Gesamtsumme beläuft sich auf 53.748,08 €. Herr Lembrecht teilt mit, dass mit Herrn Westphal, Kreis Rendsburg-Eckernförde, ein Gespräch geführt wurde bezüglich der Förderung und der vorzeitigen Beschaffung. Herr Westphal hat um eine Liste gebeten bezüglich des Aufbaues und der Beladung. Liegt diese Liste vor, wird der Gemeinde die vorzeitige Beschaffung zugesagt. 

 

Bürgermeister Voß macht folgende Beschlussvorschläge:

Es wird der Auftrag erteilt für die Beschaffung des Fahrzeuges Mercedes Benz Sprinter Kombi an die Firma Daimler Chrysler, Kiel, zu einem Preis in Höhe von 35.360,28 € brutto. 

Es wird der Auftrag erteilt für die Ausrüstung / Ausbau an die Firma Ziegler, Rends­burg, zu einem Preis in Höhe von 18.387,80 € brutto. 

Die Auftragsvergaben erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Kreises zur vor­zeitigen Beschaffung.

 

Die Vorschläge werden durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen.

 

TOP 15: Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe für die Verkehrsberuhigung Schulstraße / Dorfstraße und Reesdorfer Weg

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 30.05.2002 stattge­funden hat. Herr Dr. Bruhn-Lobin teilt mit, dass folgender Beschluss gefasst wurde:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die vorgestellten genannten Maßnahmen durchzuführen (Baumtore im Einfahrtsbereich, aus Richtung Negenharrie kommend, Mittelinsel in der Schulstraße im Bereich Kieler Kamp, bauliche Veränderung im Bereich Einmündung Alte Brügger Landstraße/Reesdorfer Weg. Es wird vorgeschla­gen, den Bürgermeister zu ermächtigen, nach erfolgter Ausschreibung und Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Es wird keine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Reesdorfer Weg beantragt. Bürgermeister Voß ergänzt, dass bei der Maßnahme Einmündung Alte Brügger Landstraße die Hochborde auf beiden Seiten für Rollstuhlfahrer abgesenkt werden sollten. 

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr anzunehmen, mit der von Herrn Bürgermeister Voß genannten Ergänzung. 

 

TOP 16: Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe für die Erweiterung bzw. Sanierung der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Wattenbek

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und teilt mit, dass eine Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Versorgung und Verkehr am 30.05.2002 stattge­funden hat. Das Gesamtangebot über die Erweiterung bzw. Sanierung der Straßenbe­leuchtung der SWN vom 23.05.2002 beläuft sich auf  34.503,74 € brutto. Es wurden 

7 Abschnitte erarbeitet:

1.      Brügger Chaussee                            6.211,80 €

2.     Wilhelm-Stabe-Straße                   6.143,94 €

3.     Schulstraße / Dorfstraße               8.231,36 €

4.     Grüner Weg zwischen Hermann-Berndt-Str.

           und Kieler Kamp                             2.835,04 €

5.     Kieler Kamp                                     3.279,90 €

6.     Holsteiner Str./Berliner Ring/Hermann-Berndt-Str.

           und Schlesier Str.                         6.687,69 €

7.     Neuer Kamp/Jakob-Hinrichs-Weg   1.114,01 €

 

Die Angebote sind bis zum 31.07.2002 gebunden. Bei gemeinsamer Auftragserteilung von mindestens zwei Angeboten wird ein Preisnachlass von 5 % gewährt. 

 

Für die Beschlussfassung verlässt Herr Vehling wegen Befangenheit den Raum.

 

Bürgermeister Voß macht folgende Beschlussvorschläge:

Das Konzept wird wie vorgelegt gebilligt. Die Angebote werden bis zum 31.07.2002 einzeln vergeben. Die Ausführung der Arbeiten soll zu Angebot 1, 2 und 5 im Jahre 2002 erfolgen, die Ausführung der Arbeiten soll zu Angebot 3, 4, 6 und 7 im Jahre 2003 erfolgen. Die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrages für Straßenbeleuchtungskörper von Dezember 1992. 

Im 2. Nachtrag 2002 werden 25.000,-- € als Verpflichtungsermächtigung aufgenom­men. 

Die Erdarbeiten werden von der Firma Hass + Vehling im Rahmen des Werksvertra­ges ausgeführt. 

 

Die Vorschläge werden durch die Gemeindevertretung einstimmig angenommen. 

Herr Vehling nimmt wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Voß gibt den Beschluss bekannt.

 

TOP 17: Übertragung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Nr. 5 3. Änderung der Gemeinde Wattenbek für das Gebiet „Saalskamp“

für den Teilbereich I: östlich der Schulstraße und westlich des Jakob-Hinrichs-Weges (Haus Nr. 2, 4 und 6)

für den Teilbereich II: westlich des Spielplatzes am Saalskamp (Haus Nr. 7 und 9)

für den Teilbereich III: südlich des Holunderweges und östlich des Saalskampes (Haus-Nr. 36, 46, 48, 54, 56, 58 und 60) 

auf den Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Wattenbek

 

Herr Bräse und Herr Föh verlassen wegen Befangenheit den Raum.

 

Bürgermeister Voß verweist auf die Vorlage und erläutert den Sachverhalt. 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12. März 2002 den Aufstellungsbeschluss für die 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „ Saalskamp“ für die oben aufgeführten Bereiche gefasst.

Herr Schrabisch hat die Änderungen eingearbeitet und einen entsprechenden Entwurf erarbeitet, der den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Sitzung als Tischvorlage vorgelegt wird.

Damit kann  das weitere Verfahren erfolgen. 

Als nächster Schritt ist die Beteiligung der Bürger vorgesehen, die frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten sind gem. § 3 Abs. 3 BauGB.

Danach erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung.

Die Baugenossenschaft Mittelholstein hat die Gemeinde gebeten, das Verfahren möglichst zügig durchzuführen, da es genügend Interessenten für die Grundstücke gibt, die bald bauen möchten. Nach dem Zeitplan ist die nächste Gemeindevertretung im Oktober vorgesehen, so dass sich Verzögerungen ergeben. 

Um diese Verzögerung zu vermeiden, wird empfohlen, die Bürgerbeteiligung vor der Sitzung des Bau –und Planungsausschusses am 04.07.02 erfolgen zu lassen und zwar um 18.30 Uhr.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB ist ein Beschluss über die öffentliche Auslegung und TöB-Beteiligung nicht zwingend von der Gemeindevertretung zu fas­sen bzw. ist hierüber ein Beschluss gar nicht erforderlich, da das Gesetz dies nicht verlangt, da es sich um verfahrensleitende Entscheidungen handelt. In der Praxis ist es sinnvoll, den Entwurf, der für die öffentliche Auslegung und TöB-Beteiligung bestimmt ist, von einem Gremium der Gemeinde absegnen zu lassen.  Der zuständige Ausschuss ist hier der Bau- und Planungsausschuss, auf den die Gemeindevertretung diese Aufgaben übertragen kann.

Damit könnte nach der Sitzung des Ausschusses am 04.07.02 die Töb-Beteiligung und öffentliche Auslegung erfolgen. Der Beschluss über die eingegangenen TöB-Stellungnahmen und über die Anregungen Privater ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Bürgerbeteiligung wird am 04.07.2002 um 18.30 Uhr durchgeführt.

 

Die Gemeindevertretung überträgt dem Bau- und Planungsausschuss den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5. Gleichzeitig soll der vom Bau- und Planungsausschuss beschlossene Entwurf den Trägern öffent­licher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden.

 

Herr Bräse und Herr Föh nehmen wieder an der Sitzung teil. Bürgermeister Voß gibt den Beschluss bekannt.

 

Mit einem Dank an alle Beteiligten schließt Bürgermeister Voß die Sitzung

um 22.00 Uhr.

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          Bürgermeister                                          Protokollführerin